Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tafolli AS.
1. Vertrag
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.
- Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Tafolli AS.
- Tafolli AS darf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass bestehende Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
- Änderungen, die Vertragspartner betreffen, werden diesen schriftlich mitgeteilt.
2. Pflichten von Tafolli AS
- Tafolli AS verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig und zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitenden von Tafolli AS verursacht werden, haftet Tafolli AS.
- Tafolli AS haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen, Unterbrechungen oder den Abbruch von Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird nicht gehaftet.
- Tafolli AS kann von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund störender Ereignisse durch Dritte oder im Falle höherer Gewalt die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
- Gestützt auf Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes werden die Privatsphäre und personenbezogenen Daten geschützt. Persönliche Daten werden unter den genannten Einschränkungen weder verkauft noch unzulässig an Dritte weitergegeben.
3. Pflichten des Vertragspartners
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Leistungserbringung, zur Verfügung zu stellen.
- Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder eine Nichterfüllung der Leistung, kann Tafolli AS eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bis dahin angefallenen Kosten verrechnen.
- Sollte durch die Leistungserbringung in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet gemäss der bereitgestellten Vorlage allein der Vertragspartner.
4. Gewährleistung
- Die erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach Leistungserbringung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden; andernfalls erlischt gemäss Vorlage die Gewährleistung.
- Mögliche Mängel oder Fehler werden entweder durch eine gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Frist behoben oder aufgrund einer Leistungsminderung kostenmässig berücksichtigt.
- Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Vertragspartner die erbrachte Leistung oder allenfalls gelieferte Ware verändert, umgestaltet oder beschädigt.
5. Verrechnung der Leistung
- Die erbrachten Leistungen sind entsprechend den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen inklusive Mehrwertsteuer zu bezahlen, sofern Mehrwertsteuer geschuldet ist.
- Notwendige Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung entstehen, dem Vertragspartner mitgeteilt und von diesem genehmigt wurden, können entsprechend den Vertragsbedingungen zusätzlich verrechnet werden.
- Wird eine Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, behält sich Tafolli AS gemäss Vorlage das Recht vor, die zu erbringenden Leistungen mit Erhalt der zweiten Mahnung einzustellen.
6. Kündigung
- Ein kurzfristiger Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden.
- Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner gemäss Vorlage 40 % des Auftragsvolumens.
- Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn, die Leistung kann ohne Einfluss von Tafolli AS nicht mehr erbracht werden.
- Besteht ein längerfristiger Vertrag über mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, gilt gemäss Vorlage eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, sofern die Vertragspartner schriftlich nichts anderes vereinbart haben.
- Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
- Die Kündigung befreit weder den Vertragspartner noch Tafolli AS von den innerhalb der vereinbarten Vertragszeit zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen.
- Bei nicht fristgerechter Bezahlung und nach Erhalt der zweiten Mahnung kann Tafolli AS gemäss Vorlage die Leistungen einstellen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Der Vertragspartner bezahlt in diesem Fall 50 % des Auftrags pro verbleibendem Monat der Kündigungsfrist, maximal zweimal.
7. Gerichtsstand
Gemäss der bereitgestellten Vorlage ist der Gerichtsstand Aargau. Tafolli AS kann Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein gesetzlich zwingender oder ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Kenntnisnahme
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese anzuerkennen, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
Stand: 4. September 2026